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Immobilie verkaufen im Bieterverfahren

19.08.2020, 09:59:15
Ablauf des Bieterverfahrens

Das Verfahren startet mit der Vermarktung des Objektes in einer Anzeige. Innerhalb einer festgelegten Frist wird dann das abgegebene Höchstangebot ermittelt. Als erstes veröffentlicht der Immobilienmakler auf einem Onlineportal oder in der Presse eine Immobilienanzeige und kündigt den Besichtigungstermin und das Bieterverfahren an. Die Besichtigung findet normalerweise als Sammelbesichtigung statt. Nach Absprache mit dem Makler kann aber auch eine Einzelbesichtigung möglich sein.

Innerhalb der gesetzten Frist geben die Intersenten dann ihre Gebote ab. Die Frist beträgt üblicher Weise mehrere Tage oder Wochen. Nach dem gewählten Verfahren richtet es sich, ob die Interessenten vom Makler über das Höchstangebot bzw. den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt werden. Im Anschluss werden die Gebote durch den Immobilienmakler ausgewertet und der Höchstbietende verständigt. Der Eigentümer der Immobilie erhält eine Liste mit den nicht verpflichtenden Geboten der Interessenten.

Je nach Art des gewähltem Verfahren wickelt der Makler das Bieterverfahren offline, per Mail-Korrespondenz oder online ab. Beim Offline-Verfahren geben die Interessenten ihre Gebote persönlich, postalisch oder per Fax ab. Dadurch werden die Fehlerquellen eines Telefongespräches umgangen. Bei der Mail-Korrespondenz ist ebenfalls ein Stichtag festgelegt, bis zu dem der Makler die Angebote entgegennimmt. Die Bieter werden regelmäßig über den aktuellen Stand informiert. Innerhalb der Frist können die Interessenten normalerweise nur ein Angebot abgeben. Werden mehrere Angebote in gleicher Höhe abgegeben, wird eine zweite Gebotsrunde eingeläutet. Wurde das Höchstgebot ermittelt, erhält der Bieter den Zuschlag.

Beim Onlineverfahren gibt der Interessent in einem festgelegten Zeitraum über eine Internetplattform seine Angebote ab. Auf der geschützten Plattform kann jederzeit auf die Gebote der anderen Intersenten reagiert werden. Diese Art des Verfahrens ist sehr transparent, da die Änderungen des Höchstgebotes stets mitverfolgt werden können. Der Zeitrahmen ist relativ kurz und beträgt meistens nur wenige Stunden. Es ist schnell durchführbar. Dadurch kann dieses Verfahren dem Verkäufer innerhalb kürzester Zeit einen sehr guten Verkaufspreis einbringen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte ich daher auch überlegen, ob vielleicht nicht auch das Bieterverfahren in Frage kommt.

 
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